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Sperrmüll

Die neue Couch ist da – doch wohin mit der alten? Wenn diese noch eine „2. Chance“ verdient hat, d. h. sich noch in einem guten Zustand befindet, dann nutzen Sie unsere kostenlose Tauschbörse oder geben Sie diese an caritative Initiativen ab.

Führt jedoch kein Weg mehr an einer endgültigen Entsorgung vorbei, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie liefern diese selber auf eine der Wertstoffsammelstellen im Landkreis an (max. Menge pro Anlieferung 2 m³) oder Sie beantragen eine Abholung. Dieser Service ist einmal im Jahr kostenlos (max. Menge 5 m²). Der Sperrmüll wird nach Eingang Ihres Antrages innerhalb von vier Wochen an Ihrem Grundstück abgeholt.

Überschreiten Sie die Menge von 5 m³ Sperrmüll oder wünschen eine weitere Abholung im selben Kalenderjahr, fallen zusätzliche Gebühren von 50,00 € je zusätzliche 5 m³ bzw. zusätzliche Abholung an. Diese müssen vorab an die Kommunale Abfallwirtschaft entrichtet werden.

Wünschen Sie eine schnelle Abholung, können Sie den Sperrmüll-Express beantragen. Die Express-Abholung erfolgt innerhalb von 7 Tagen. Die Gebühren betragen 191,46 €.

Sie benötigen Hilfe für den Transport sperriger Gegenstände aus Ihrer Wohnung? Für die Erbringung dieser Serviceleistung müssen Sie vor Ort 19,24 € pro angefangene 10 Minuten an die Abholfirma in bar zahlen.

Wichtige Hinweise:

- Gegenstände, die kein Sperrmüll sind, werden nicht mitgenommen

- Der angemeldete Sperrmüll muss am Abholtag ab 06.00 Uhr gut sichtbar am Straßenrand/im Zugangsbereich Ihres Grundstückes bereit gestellt sein. Die Straße muss für einen     LKW befahrbar und auch erreichbar sein - kein Befahren von Privatgrundstücken! Für die öffentliche Sicherheit und Sauberkeit nach der Abholung haftet der Antragsteller.

- Die Abholung erfolgt innerhalb von 4 Wochen nach Antragstellung. Der genaue Termin wird rechtzeitig schriftlich von der Entsorgerfirma mitgeteilt.

 

Weitere Fragen zur Sperrmüllabholung? Wenden Sie sich an die Kolleginnen unter Tel. 08251 / 92 - 3422 oder - 3421

Was gehört denn zur Kategorie Sperrmüll?

Zum Sperrmüll gehören Gegenstände des Hausrats, die aufgrund ihrer Sperrigkeit, Größe oder ihres Gewichts nicht in die Restmülltonne passen z. B.

  • Bettgestell
  • Matratze
  • Federbett
  • Stuhlauflagen
  • Schrank
  • Kommode
  • Sessel
  • Tisch
  • Stuhl
  • Koffer
  • Ski
  • Skischuhe
  • Aquarium
  • Planschbecken
  • Spiegel (max. 1 m x 2 m)

Was darf nicht als Sperrmüll entsorgt werden?

  • Elektroschrott
  • Bauschutt
  • Problemmüll
  • Materialien aus Aus- und Umbauten
  • Holz aus dem Außenbereich
  • Verkaufsverpackungen

In welche Kategorie der Abfall fällt, den Sie entsorgen möchten, finden Sie am Einfachsten heraus, wenn Sie unser Abfall-Abc nutzen.