Sperrmüll
Die neue Couch ist da – doch wohin mit der alten? Wenn diese noch eine „2. Chance“ verdient hat, d. h. sich noch in einem guten Zustand befindet, dann nutzen Sie unsere kostenlose Tauschbörse oder geben Sie diese an caritative Initiativen ab.
Führt jedoch kein Weg mehr an einer endgültigen Entsorgung vorbei, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie liefern diese selber auf eine der Wertstoffsammelstellen im Landkreis an (max. Menge pro Anlieferung 2 m³) oder Sie beantragen eine Abholung. Dieser Service ist einmal im Jahr kostenlos (max. Menge 5 m²). Den Termin können Sie direkt online bei der Beantragung auswählen.
Überschreiten Sie die Menge von 5 m³ Sperrmüll oder wünschen eine weitere Abholung im selben Kalenderjahr, fallen zusätzliche Gebühren von 50,00 € je zusätzliche 5 m³ bzw. zusätzliche Abholung an. Diese müssen vorab an die Kommunale Abfallwirtschaft entrichtet werden.
Wünschen Sie eine schnelle Abholung, können Sie den Sperrmüll-Express beantragen. Die Express-Abholung erfolgt innerhalb von 7 Tagen. Die Gebühren betragen 191,46 € und werden nach Durchführung des Auftrages von der Entsorgerfirma REMONDIS in Rechnung gestellt.
Sie benötigen Hilfe für den Transport sperriger Gegenstände aus Ihrer Wohnung? Für die Erbringung dieser Serviceleistung erhalten Sie von der Entsorgerfirma nach Durchführung des Auftrages eine Rechnung. Derzeit werden 19,24 € pro angefangene 10 Minuten abgerechnet.
Wichtige Hinweise:
- Gegenstände, die kein Sperrmüll sind, werden nicht mitgenommen
- Der angemeldete Sperrmüll muss am Abholtag ab 06.00 Uhr gut sichtbar am Straßenrand/im Zugangsbereich Ihres Grundstückes bereit gestellt sein. Die Straße muss für einen LKW befahrbar und auch erreichbar sein - kein Befahren von Privatgrundstücken! Für die öffentliche Sicherheit und Sauberkeit nach der Abholung haftet der Antragsteller.
- Die Abholung erfolgt am Tag, den Sie zuvor bei der Sperrmüllbeauftragung ausgewählt haben.
Weitere Fragen zur Sperrmüllabholung? Wenden Sie sich an die Kolleginnen unter Tel. 08251 / 92 - 3422 oder - 3421
Was gehört denn zur Kategorie Sperrmüll?
Zum Sperrmüll gehören Gegenstände des Hausrats, die aufgrund ihrer Sperrigkeit, Größe oder ihres Gewichts nicht in die Restmülltonne passen z. B.
- Bettgestell
- Matratze
- Federbett
- Stuhlauflagen
- Schrank
- Kommode
- Sessel
- Tisch
- Stuhl
- Koffer
- Ski
- Skischuhe
- Aquarium
- Planschbecken
- Spiegel (max. 1 m x 2 m)
Was darf nicht als Sperrmüll entsorgt werden?
- Elektroschrott
- Bauschutt
- Problemmüll
- Materialien aus Aus- und Umbauten
- Holz aus dem Außenbereich
- Verkaufsverpackungen
In welche Kategorie der Abfall fällt, den Sie entsorgen möchten, finden Sie am Einfachsten heraus, wenn Sie unser Abfall-Abc nutzen.